Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Teil A – Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Kurz & Lankow GbR, handelnd unter „dataflair“, Hochkönigstr. 2, 83395 Freilassing (nachfolgend „Anbieter“ oder „dataflair“), gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die in diesen AGB beschriebenen Leistungen.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Der Teil A (Allgemeine Bestimmungen) gilt für sämtliche Leistungen. Die besonderen Bestimmungen in Teil B gelten ergänzend und vorrangig für die jeweils betroffene Leistungsart. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bestimmungen den allgemeinen Bestimmungen vor.
1.5 Der Anbieter erbringt seine Leistungen in den folgenden Geschäftsbereichen, die jeweils gesondert in Teil B geregelt sind: (a) Individuelle Software-, Web- und Systementwicklung; (b) Grafik-, UI/UX- und Designleistungen; (c) Vermittlung von Creatorn, Künstlern und Marken; (d) Hosting (KVM-/Dedicated-Server, Domains, E-Mail) sowie Colocation und Rack-Housing; (e) sonstige IT-Dienstleistungen einschließlich Hardware-Bau und -Vertrieb.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters, in Angebotsunterlagen oder in Preislisten stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
2.2 Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er das Online-Bestellformular ausfüllt und den abschließenden Bestell-Button anklickt, ein individuelles Angebot des Anbieters annimmt oder eine Bestellung in Textform übermittelt.
2.3 Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf (5) Tagen annehmen, indem er eine Auftragsbestätigung in Textform (z. B. E-Mail) übermittelt, den Kunden zur Zahlung auffordert oder mit der Erbringung der Leistung beginnt. Liegen mehrere dieser Alternativen vor, kommt der Vertrag mit der zuerst eintretenden zustande. Nimmt der Anbieter das Angebot nicht innerhalb der Frist an, gilt es als abgelehnt.
2.4 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen Vertrag abzuschließen, und kann den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bei individuellen Entwicklungs- und Designprojekten kommt der Vertrag in der Regel durch beidseitige Annahme eines individuell erstellten Angebots zustande.
2.5 Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Kunden nach Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt. Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.6 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und vom Anbieter versandte E-Mails empfangen werden können (ggf. Konfiguration von SPAM-Filtern).
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
3.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten bzw. auf der Website ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern sind die angegebenen Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden dem Kunden im Bestellprozess oder im Angebot mitgeteilt. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
3.3 Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Hosting) erfolgt die Abrechnung im Voraus für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum.
3.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.5 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage) berechtigt, die betroffenen Leistungen vorübergehend einzustellen bzw. zu sperren. Bei Dauerschuldverhältnissen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 7 unberührt. Die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum bis zur wirksamen Beendigung des Vertrages besteht fort.
3.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Diese Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Verbrauchers aus der Rückabwicklung nach einem Widerruf.
3.7 Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte für Dauerschuldverhältnisse (insbesondere Hosting-Leistungen, Wartungsverträge und sonstige laufende Dienstleistungen) nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen, sofern sich die der Preisgestaltung zugrunde liegenden Kosten nachweislich wesentlich verändert haben. Als maßgebliche Kostenfaktoren gelten insbesondere:
- die Entwicklung von Löhnen und Lohnnebenkosten (gemessen am Tarifindex für die Branche Informations- und Kommunikationstechnologie des Statistischen Bundesamtes)
- die Entwicklung der Energiekosten (gemessen am Erzeugerpreisindex Energie des Statistischen Bundesamtes)
- die Entwicklung der Kosten für Rechenzentrums- und Netzwerkinfrastruktur sowie Softwarelizenzen
- die allgemeine Inflationsentwicklung (gemessen am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes)
3.8 Preisanpassungen sind sowohl nach oben als auch nach unten möglich. Der Anbieter gibt Kostensenkungen in demselben Verhältnis an den Kunden weiter, in dem er Kostensteigerungen durch Preiserhöhungen geltend macht.
3.9 Der Anbieter teilt dem Kunden eine beabsichtigte Preisanpassung mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mit. Die Mitteilung enthält die neuen Preise, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie eine nachvollziehbare Begründung der Anpassung unter Angabe der maßgeblichen Kostenfaktoren.
3.10 Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher und übersteigt die Preiserhöhung den Betrag, den der Kunde aufgrund der bisherigen Vereinbarung zu zahlen hatte, um mehr als 5 Prozent, steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Verbraucher kann den Vertrag in Textform bis zum Inkrafttreten der Preisanpassung kündigen; die Kündigung wird zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung wirksam. Der Anbieter weist den Verbraucher in der Mitteilung gemäß Absatz 3 ausdrücklich und gesondert auf dieses Sonderkündigungsrecht, die einzuhaltende Form und die Kündigungsfrist hin. Widerspricht der Verbraucher nicht und kündigt er nicht fristgerecht, gilt die neue Preisgestaltung als angenommen.
3.12 Die vorstehenden Absätze gelten ausschließlich für laufende Dauerschuldverhältnisse. Bei einmaligen Leistungen (z. B. individuellen Entwicklungs- und Designprojekten), bei denen der Preis im jeweiligen Angebot abschließend festgelegt ist, finden sie keine Anwendung.
§ 4 Mitwirkungs- und Verhaltenspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit vollständige und zutreffende Angaben zu machen und Änderungen seiner Daten (insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten) unverzüglich mitzuteilen.
4.2 Der Kunde erbringt die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich (z. B. Bereitstellung von Inhalten, Daten, Zugängen, Freigaben und Ansprechpartnern). Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen des Anbieters nicht zu rechtswidrigen Zwecken zu nutzen und keine Inhalte zu speichern, zu übertragen oder zu verbreiten, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Untersagt ist insbesondere:
- die Speicherung oder Verbreitung von Inhalten mit pornografischen, jugendgefährdenden, volksverhetzenden, gewaltverherrlichenden oder verfassungsfeindlichen Inhalten
- die Verletzung von Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Patent-, Namens-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter
- der Versand unaufgeforderter Werbe-E-Mails (Spam) sowie jede Form des Massen- oder Bulk-Mailings ohne nachweisbare Einwilligung der Empfänger
- der Betrieb rechtswidriger Tausch-/Filesharing-Dienste sowie die Verbreitung von Schadsoftware (Viren, Trojaner u. Ä.)
- Handlungen, die die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Systeme des Anbieters oder Dritter gefährden (z. B. DoS-/DDoS-Angriffe, Port-Scans, unautorisierte Zugriffe)
4.4 Zugangsdaten (Benutzerkennungen, Passwörter, Schlüssel) sind geheim zu halten, sorgfältig vor dem Zugriff Dritter zu schützen und ausschließlich befugten Personen zugänglich zu machen. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn ein Missbrauch von Zugangsdaten zu vermuten ist.
4.5 Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten und auf den Systemen des Anbieters gespeicherten Inhalte allein verantwortlich. Eine Pflicht des Anbieters zur Überwachung der Inhalte besteht im Rahmen der §§ 7 ff. DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) nicht.
§ 5 Freistellung von Ansprüchen Dritter
5.1 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch vom Kunden eingestellte, gespeicherte oder verbreitete Inhalte oder durch die vom Kunden veranlasste Nutzung der Leistungen gegen den Anbieter geltend machen. Dies umfasst die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten.
5.2 Die Freistellungspflicht gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat den Anbieter im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig zu unterrichten und ihm alle für die Prüfung und Verteidigung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Sperrung von Leistungen und Inhalten
6.1 Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kunde gegen § 4 verstößt, oder werden gegen den Anbieter nicht offensichtlich unbegründete Ansprüche Dritter wegen der Inhalte des Kunden geltend gemacht, ist der Anbieter berechtigt, die betroffenen Inhalte oder Leistungen ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden vorübergehend zu sperren.
6.2 Gefährden vom Kunden eingesetzte Programme, Skripte oder Konfigurationen die Sicherheit oder den Betrieb der Systeme des Anbieters oder Dritter, ist der Anbieter berechtigt, diese zu deaktivieren oder die Anbindung an das Internet zu unterbrechen.
6.3 Der Anbieter wird den Kunden über eine Sperrmaßnahme unverzüglich informieren und die Sperrung aufheben, sobald der Sperrgrund nachweislich entfallen ist. Bei Gefahr im Verzug kann die Information auch nachträglich erfolgen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer von ihm zu vertretenden Sperrung bestehen.
§ 7 Vertragslaufzeit, Kündigung und Kündigungsbutton
7.1 Die Laufzeit richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung bzw. dem gewählten Leistungspaket. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die nachfolgenden Regelungen ergänzend.
7.2 Bei Dauerschuldverhältnissen mit Verbrauchern beträgt die anfängliche Mindestlaufzeit höchstens 24 Monate. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann sodann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB).
7.3 Gegenüber Unternehmern können abweichende Laufzeiten und Verlängerungsregelungen vereinbart werden. Soweit keine abweichende Vereinbarung besteht, gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr und einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit.
7.4 Kündigungen können in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen; eine strengere Form wird nicht verlangt (§ 309 Nr. 13 BGB). Für über die Website im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern geschlossene Dauerschuldverhältnisse stellt der Anbieter eine leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit über einen Kündigungsbutton bereit (§ 312k BGB).
7.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei einem Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen mit einem nicht unerheblichen Betrag, bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen § 4 trotz Abmahnung sowie bei der Speicherung offensichtlich rechtswidriger Inhalte.
7.6 Nach Vertragsbeendigung stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten innerhalb einer angemessenen Frist in einem gängigen Format zur Verfügung bzw. ermöglicht deren Abruf. Etwaige Zurückbehaltungsrechte wegen offener Forderungen bleiben unberührt. Nach Ablauf einer angemessenen Frist ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet, die Daten zu löschen.
§ 8 Haftung
8.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
8.2 Bei der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die Haftung für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
8.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, sofern der Kunde zur Datensicherung verpflichtet ist und diese unterlassen hat.
8.5 Der Anbieter haftet nicht für Störungen oder Ausfälle, die auf höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder Umstände außerhalb seines Einflussbereichs zurückzuführen sind (z. B. Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze, Stromausfälle, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen).
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
9.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.
9.2 Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere im Rahmen von Hosting-, Entwicklungs- oder IT-Dienstleistungen), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser geht den Regelungen dieser AGB im Hinblick auf die Datenverarbeitung vor.
§ 10 Änderung dieser AGB
10.1 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist, der Schließung von Sicherheitslücken dient, neue Leistungen oder Funktionen einführt, ohne das bestehende Vertragsverhältnis nachteilig zu verändern, oder lediglich vorteilhaft für den Kunden ist.
10.2 Sonstige Änderungen wird der Anbieter dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf das Widerspruchsrecht, die Frist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen. Widerspricht der Kunde, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; das Kündigungsrecht beider Parteien bleibt unberührt.
§ 11 Schlussbestimmungen, Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters in Freilassing. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
11.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an einem solchen Verfahren nicht teil.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B – Besondere Bestimmungen je Leistungsbereich
§ 12 Individuelle Software-, Web- und Systementwicklung
12.1 Gegenstand sind die Entwicklung individueller Webanwendungen, Backends und vollständiger Systeme, die Erstellung von Websites sowie damit zusammenhängende Programmier- und Konzeptionsleistungen. Verträge über die Erstellung individueller Software sind in der Regel Werkverträge (§§ 631 ff. BGB); der Anbieter schuldet die Herstellung des im Pflichtenheft bzw. der Leistungsbeschreibung vereinbarten Werks.
12.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Pflichten-/Lastenheft oder einer sonstigen Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Laufende Beratungs-, Wartungs- oder Supportleistungen sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB) und nicht erfolgsbezogen, sofern nicht ausdrücklich ein Werkerfolg vereinbart ist.
12.3 Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss (Change Requests) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über Umfang, Termine und Vergütung. Der Anbieter ist berechtigt, Mehraufwände, die auf nachträglichen Änderungswünschen oder unvollständigen Vorgaben des Kunden beruhen, nach Aufwand zu vergüten.
12.4 Nach Fertigstellung teilt der Anbieter dem Kunden die Abnahmebereitschaft mit. Der Kunde hat das Werk unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen, zu prüfen und abzunehmen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nimmt der Kunde das vertragsgemäße Werk trotz Aufforderung nicht innerhalb der Frist ab oder nutzt er es produktiv, gilt die Abnahme als erfolgt.
12.5 Der Anbieter räumt dem Kunden die zur vertraglich vorausgesetzten Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte am erstellten Werk ein. Die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung erfolgt eine nur widerrufliche, nicht übertragbare Nutzungsgestattung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte beim Anbieter (Rechtevorbehalt).
12.6 An vom Anbieter eingesetzten vorbestehenden Werkzeugen, Bibliotheken, Frameworks, Modulen und Know-how (insbesondere wiederverwendbaren Komponenten) verbleiben sämtliche Rechte beim Anbieter; der Kunde erhält insoweit ein einfaches, für den Vertragszweck erforderliches Nutzungsrecht. Eingesetzte Open-Source- und Drittsoftware unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen, auf die der Anbieter hinweist.
12.7 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf (12) Monate ab Abnahme; die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, Arglist sowie in den Fällen des § 8 Abs. 1 bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12.8 Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und die erbrachten Leistungen (ohne Offenlegung vertraulicher Daten) zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 13 Grafikdesign, UI/UX und Corporate Design
13.1 Gegenstand sind Leistungen des Grafikdesigns, der Gestaltung von Benutzeroberflächen (UI/UX) sowie der Entwicklung von Corporate-Design-Elementen. Es gilt § 12 entsprechend, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
13.2 Der Anbieter erstellt Entwürfe im Rahmen des vereinbarten Umfangs. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine angemessene Anzahl von Korrekturschleifen enthalten; darüber hinausgehende Korrekturen werden nach Aufwand vergütet.
13.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte an den finalen Gestaltungsergebnissen erfolgt nach Maßgabe des vereinbarten Nutzungsumfangs und steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung. An nicht ausgewählten Entwürfen sowie an Zwischenständen verbleiben die Rechte beim Anbieter.
13.4 Der Kunde sichert zu, dass von ihm beigestellte Materialien (z. B. Logos, Texte, Bilder, Schriften) frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Rechte vorliegen, und stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei (§ 5 gilt entsprechend).
§ 14 Vermittlung von Creatorn, Künstlern und Marken
14.1 Der Anbieter vermittelt Kontakte und Kooperationen zwischen Creatorn, Künstlern, Marken und Auftraggebern für professionelle Projekte und Aufträge. Der Anbieter wird ausschließlich als Vermittler tätig.
14.2 Ein etwaiger Vertrag über die zu erbringende kreative oder werbliche Leistung kommt ausschließlich zwischen den vermittelten Parteien zustande. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei dieses Hauptvertrages und schuldet weder dessen Erfüllung noch einen bestimmten Vermittlungserfolg, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
14.3 Der Anbieter haftet nicht für die Bonität, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit oder das Verhalten der vermittelten Parteien sowie für die ordnungsgemäße Durchführung des vermittelten Hauptvertrages. Eine Haftung des Anbieters besteht nur im Rahmen des § 8 für die ordnungsgemäße Erbringung der eigentlichen Vermittlungstätigkeit.
14.4 Die Höhe und Fälligkeit einer etwaigen Vermittlungsprovision sowie die provisionsauslösenden Umstände werden gesondert vereinbart.
§ 15 Hosting (KVM-/Dedicated-Server, Domains, E-Mail)
15.1 Gegenstand sind die Bereitstellung von virtuellen (KVM-) und dedizierten Servern, Webspace, E-Mail-Diensten sowie die Vermittlung und Verwaltung von Domains. Die Bereitstellung von Speicher- und Serverressourcen richtet sich überwiegend nach Mietvertragsrecht (§§ 535 ff. BGB).
15.2 Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Server im Jahresmittel von 99,0 %, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum Internet. Eine Verfügbarkeit von 100 % ist technisch nicht realisierbar. Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Störungen öffentlicher Netze, Stromausfälle u. Ä.).
15.3 Wartungsarbeiten wird der Anbieter, soweit möglich, in nutzungsarmen Zeiten durchführen und – außer in dringenden Fällen – rechtzeitig ankündigen. Der Anbieter ist berechtigt, die eingesetzte Hard- und Software an den Stand der Technik anzupassen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
15.4 Die Leistungspflicht des Anbieters beschränkt sich auf die Datenkommunikation zwischen dem Übergabepunkt seines Netzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Netzes hat der Anbieter keinen Einfluss; eine erfolgreiche Weiterleitung über fremde Netze ist nicht geschuldet.
15.5 Soweit nicht ausdrücklich (z. B. als Backup-Leistung) vereinbart, erstellt der Anbieter keine Sicherungskopien der Kundendaten. Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich und hat diese nicht ausschließlich auf den Systemen des Anbieters vorzuhalten.
15.6 Bei der Registrierung und Verwaltung von Domains wird der Anbieter als Vermittler im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Vergabestelle (Registry/Registrar) tätig. Es gelten ergänzend deren Vergabe- und Nutzungsrichtlinien (z. B. die Registrierungsbedingungen der DENIC eG für .de-Domains). Der Anbieter hat keinen Einfluss auf die Domainvergabe und übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit einer Wunsch-Domain oder deren Freiheit von Rechten Dritter. Der Kunde stellt sicher, dass die beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
15.7 Im Fall der Kündigung teilt der Kunde mit, ob eine Domain gelöscht oder zu einem anderen Provider übertragen werden soll (KK-/Transfer-Antrag). Leitet der Kunde den Providerwechsel nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Wirksamwerden der Kündigung vollständig ein, kann die Freigabe widerrufen werden; die Domain läuft dann kostenpflichtig weiter, bis ein erneuter Transfer- oder Löschauftrag erfolgt.
§ 16 Colocation und Rack-Housing
16.1 Gegenstand ist die Bereitstellung von Stellplatz, Stromversorgung und Netzanbindung im Rechenzentrum für vom Kunden eingebrachte Hardware (Colocation/Rack-Housing).
16.2 Der Kunde ist für die von ihm eingebrachte Hardware sowie deren Konfiguration, Wartung und Funktionsfähigkeit allein verantwortlich. Der Anbieter schuldet keine Wartung der Kundenhardware, sofern nicht gesondert vereinbart.
16.3 Der Anbieter übernimmt für die eingebrachte Hardware keine Versicherung. Dem Kunden wird empfohlen, eine eigene Versicherung abzuschließen. Die Haftung des Anbieters für Schäden an der Hardware richtet sich nach § 8.
16.4 Zur Sicherung seiner fälligen Forderungen aus dem Colocation-Vertrag steht dem Anbieter ein vertragliches Pfandrecht an der eingebrachten Hardware zu, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter wird ein Pfandrecht erst nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung geltend machen.
16.5 Der Zutritt zum Rechenzentrum erfolgt ausschließlich nach den Sicherheits- und Zutrittsregelungen des Anbieters bzw. des Rechenzentrumsbetreibers.
§ 17 Sonstige IT-Dienstleistungen, Hardware-Bau und -Vertrieb
17.1 Gegenstand sind sonstige IT-Dienstleistungen wie Beratung, Installation, Konfiguration, Wartung und Support sowie der individuelle Hardware-Bau (z. B. Server- und Systemzusammenstellung) und der Vertrieb von Hardware-Komponenten und Geräten.
17.2 Beratungs-, Wartungs- und Supportleistungen sind Dienstleistungen (§§ 611 ff. BGB), sofern kein konkreter Werkerfolg vereinbart ist. Der individuelle Hardware-Bau nach Kundenvorgabe wird nach Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB), der reine Verkauf von Hardware nach Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) behandelt.
17.3 Beim Verkauf von Hardware bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters (Eigentumsvorbehalt). Gegenüber Unternehmern gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt; der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus einer etwaigen Weiterveräußerung sicherungshalber an den Anbieter ab.
17.4 Die Mängelgewährleistung beim Hardware-Verkauf richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuer Ware zwölf (12) Monate ab Gefahrübergang; ausgenommen sind die Fälle des § 8 Abs. 1 sowie der gesetzliche Rückgriff in der Lieferkette. Gegenüber Unternehmern gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Herstellergarantien bleiben unberührt.
17.5 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
Teil C – Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher, die einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (bei Dienstleistungs- und digitalen Verträgen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben (bei Warenlieferungen).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kurz & Lankow GbR, Hochkönigstr. 2, 83395 Freilassing, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
- (1) Bei Verträgen über Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch die vollständige Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
- (2) Beginnt die Ausführung der Dienstleistung auf Ihr ausdrückliches Verlangen vor Ablauf der Widerrufsfrist und widerrufen Sie vor vollständiger Erbringung, schulden Sie einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Teilleistungen, sofern Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht und die Wertersatzpflicht belehrt wurden.
- (3) Bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Ausführung begonnen haben, Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie hierdurch Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 5 BGB).
- (4) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) – dies betrifft insbesondere individuell konfigurierte Hardware und individuell entwickelte Software-/Designleistungen.
- (5) Verbrauchern, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer), steht kein Widerrufsrecht zu.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Kurz & Lankow GbR, Hochkönigstr. 2, 83395 Freilassing, E-Mail: [email protected]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Kauf der folgenden Waren (*): ____________________ Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________ Name des/der Verbraucher(s): ____________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________ Datum, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: 22.06.2026